Was ist in der Arbeitsunfallversicherung gedeckt?
Der Versicherungsschutz für "Arbeitsunfälle" besteht weltweit, sofern zum Zeitpunkt des Unfalls belgisches Recht gemäß internationalen Verträgen gilt oder weiterhin gilt.
Wenn der Angestellte in Belgien sozialversicherungspflichtig ist/bleibt, ist er durch den Vertrag gedeckt.
- Sie haben einen Versicherungsvertrag für „Arbeitsunfälle“ abgeschlossen, der dem Gesetz vom 10. April 1971 unterliegt:
Der gesetzliche Versicherungsschutz bleibt automatisch erhalten für Unfälle, die sich infolge eines Krieges bei einer Dienstreise im Ausland ereignen, sofern das Opfer nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilgenommen hat.
Bei außergesetzlichen Deckungen muss der Vertrag die Erweiterungsklausel "Kriegsrisiken" enthalten, damit diese Deckungen wirksam werden.
- Sie haben einen Versicherungsvertrag für „Arbeitsunfälle“ abgeschlossen, der dem Gesetz vom 3. Juli 1967 unterliegt:
Grundsätzlich deckt Ethias keine Schäden, die aus Ereignissen wie Krieg (mit oder ohne Kriegserklärung), Bürgerkrieg oder ähnlichen Ereignissen hervorgehen.
Eine Mehrheit der Verträge sieht jedoch die Erweiterungsklausel "Kriegsrisiken" vor. In diesem Fall besteht automatisch Versicherungsschutz sowohl für die gesetzliche als auch für die außergesetzliche Deckung, vorausgesetzt, das Opfer hat nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilgenommen.
- Sie sollten prüfen, ob die Erweiterungsklausel "Kriegsrisiken" in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Ihr Vertrag enthält diese Klausel? Eine gute Nachricht! Es gibt nichts, was Sie in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz tun müssen. Ansonsten verweisen wir Sie auf den Abschnitt Einschränkungen und Prävention.
Ihr Vertrag enthält nicht diese Klausel? Auf Wunsch können wir sie vorsehen:
- Wenn Ihr Versicherungsvertrag für „Arbeitsunfälle“ dem Gesetz vom 10. April 1971 unterliegt, werden Sie einen Prämienzuschlag nur für die außergesetzlichen Leistungen zahlen müssen.
- Wenn Ihr Versicherungsvertrag für „Arbeitsunfälle“ dem Gesetz vom 3. Juli 1967 unterliegt, werden Sie einen Prämienzuschlag zahlen müssen.
Meine Mitarbeiter befinden sich auf Dienstreisen in der Ukraine und möchten zurückgeführt werden. Greift meine Beistandsversicherung in diesem Fall?
Ihre Beistandsversicherung „Assistance“ gilt nicht in Ländern, in denen Krieg oder innere Unruhen herrschen oder in denen der freie Personenverkehr nicht erlaubt ist.
Gibt es Einschränkungen für Reisen nach Russland und Belarus?
Russland und Belarus gelten derzeit noch nicht als Kriegsgebiete, eventuell mit Ausnahme der Gebiete, die sich in einem 10-Kilometer-Radius von der russisch-ukrainischen Grenze befinden. Die Lage ist jedoch äußerst unberechenbar und muss genau beobachtet werden. Von allen Reisen innerhalb Russlands wird dringend abgeraten.
Dies ist der Link, den wir zur Bestimmung unserer Risikogebiete verwenden und den Sie vor Reisen in die Ukraine und ihre Nachbarländer nutzen sollten:
https://diplomatie.belgium.be/de/dienste/reisen_ins_ausland/reisehinweise_nach_land
Was geschieht, wenn ich mein Personal in die vom Konflikt betroffenen Gebiete entsende?
Wenn Sie Personal in die Ukraine oder in angrenzende Länder entsenden müssen, sollten Sie Ihrem Inspektor in Ihrer Nähe die Liste der betroffenen Angestellten sowie die Dauer der Reise mitteilen oder sich direkt an unsere Vertragsabteilung wenden. Es handelt sich nämlich um eine Erhöhung des Risikos, die eine Anpassung der Versicherungsprämie zur Folge haben wird.
Was die Prävention betrifft, so muss ein Arbeitgeber, der sein Personal auf Dienstreisen nach Russland, in die Ukraine oder nach Belarus schickt, auf der Grundlage einer Risikoanalyse alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um das physische und psychische Wohlbefinden seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.
Sind Personen, die im Rahmen von Aktivitäten, die in Belgien von Kollektiven, Institutionen und Nichtregierungsorganisationen zur Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine organisiert werden, freiwillig ihre Hilfe anbieten, versichert?
Ethias hat beschlossen, die Versicherungen "Haftpflicht" und "Arbeitsunfall", die bereits von den Gemeinden, den ÖSHZ, den Krankenhäusern, den sozialen Wohnungsbaugesellschaften, dem Roten Kreuz, den NRO, den Jugendbewegungen und den Vereinen bei Ihr abgeschlossen wurden, kostenlos auf alle Freiwilligen zu erweitern, die sich für Flüchtlinge einsetzen.
Konkret werden die folgenden Deckungen kostenlos gewährt:
- die zivilrechtliche Haftpflicht, die den Freiwilligen im Rahmen der von der versicherten Einrichtung in Belgien organisierten Aktivitäten zur Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge auferlegt werden kann;
- die Folgen eines körperlichen Unfalls, den die Freiwilligen auf dem Weg zu oder während der oben genannten Aktivitäten in Belgien erlitten haben könnten.
Die Privataufnahme von Kriegsflüchtlingen wird nicht als ehrenamtliche Tätigkeit angesehen.
Meine lokale Verwaltung/Organisation nimmt Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Ist meine zivilrechtliche Haftung in diesem Zusammenhang über meine allgemeine Haftpflichtversicherung gedeckt?
Wir bestätigen Ihnen, dass der Versicherungsschutz des Vertrags auf die zivilrechtliche Haftung, die Ihnen im Zusammenhang mit der Organisation der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine obliegen könnte, Anwendung findet.
Greift die von meiner lokalen Verwaltung/Organisation abgeschlossene allgemeine Haftpflichtversicherung, wenn im Rahmen der Qualitätskontrolle von Wohnungen, die von Privatpersonen für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, Haftungsansprüche geltend gemacht werden?
Wir bestätigen Ihnen, dass der Versicherungsschutz des Vertrags auf die zivilrechtliche Haftung, die Ihnen in diesem Zusammenhang obliegen könnte, Anwendung findet.
Ändert sich mein Versicherungsschutz durch die Aufnahme von Flüchtlingen in Gebäuden, die der Gefährdungshaftungs-Pflichtversicherung unterliegen?
Wir bestätigen Ihnen, dass die Einrichtungen, die unter das Gesetz vom 30. Juli 1979 und dessen Königliche Ausführungserlasse fallen, wie sie in Ihrer Gefährdungshaftungs-Pflichtversicherungspolice aufgeführt sind, weiterhin gedeckt sind, und zwar ohne Prämienzuschlag.
Meine Bildungseinrichtung nimmt ukrainische Schüler auf. Müssen sie im Rahmen meiner bei Ethias abgeschlossenen "Schulversicherung" angegeben werden?
Nein, sie müssen nicht angegeben werden. Der Versicherungsschutz der Schulversicherung wird kostenlos auf ukrainische Studenten ausgedehnt, die in bei Ethias versicherten Bildungseinrichtungen aufgenommen werden.
Sind die Gebäude meiner lokalen Verwaltung/Organisation, die Flüchtlingen und ihren Familien zur Verfügung gestellt wurden, trotz der Nutzungsänderung weiterhin durch meine Feuerversicherungspolice abgedeckt?
Ja, angesichts der dramatischen Lage der Flüchtlinge werden die von Ihren Versicherungspolicen gebotenen Leistungen ausnahmsweise auf diese Umnutzung der versicherten Gebäude ausgedehnt, und zwar ohne Zusatzprämie.
Außerdem wird ein kostenloser Regressverzicht zugunsten der betroffenen Flüchtlinge gewährt.
Kann ich eine Versicherung für Unfälle mit Personenschaden zugunsten der in unseren Räumlichkeiten aufgenommenen Flüchtlinge abschließen?
Wir können Ihnen einen Versicherungsvertrag anbieten, der pauschal Unfälle mit Personenschaden deckt, die Flüchtlinge aus der Ukraine während ihres Aufenthalts in Ihren (Ihnen gehörenden oder zur Verfügung gestellten) Räumlichkeiten in Belgien haben könnten.
Garanties :
- Im Todesfall: 7.500 €
- Bei bleibender Invalidität: 15.000 € für eine bleibende Invalidität die 100% beträgt. Eine bleibende Teilinvalidität wird im Verhältnis geregelt.
- Fälle von zeitweiliger Unfähigkeit und Behandlungskosten sind nicht gedeckt.
Begünstigte:
- Im Todesfall, der weder rechtlich noch tatsächlich getrennte Ehegatte und in Ermangelung desselben, die anderen gesetzlichen Erben des Opfers.
- Bei bleibender Invalidität: das Opfer.
Prämie:
Eine Pauschalprämie von 0,20 € pro Flüchtling, wobei die jährliche Mindestprämie pauschal auf 80 € ohne Steuern festgelegt wird.
Diese Prämie wird jährlich auf der Grundlage einer vom Versicherungsnehmer geführten Liste mit den aufgenommenen Flüchtlingen regularisiert.
Kann ich eine „Haftpflichtversicherung für das Privatleben“ für die von der lokalen Aufnahmeinitiative aufgenommenen Flüchtlinge abschließen?
Wir können Ihnen einen kollektiven Versicherungsvertrag „Haftpflichtversicherung für das Privatleben“ anbieten zugunsten der Flüchtlinge in Ihrem Gemeindegebiet.
Deckungen
12.394.700 € pro Schadensfall für Körperschäden
2.479.000 € pro Schadensfall für Sachschäden, nach Anwendung einer Selbstbeteiligung von 123,95 €
Diese Beträge sind an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gebunden, der Grundindex ist der des Monats Dezember 1983, d.h. 119,64 (Basis 1981 = 100)
Prämie
Die jährliche Pauschalprämie beträgt 37 € pro aufgenommener Familie.
Diese Prämie wird jährlich auf der Grundlage einer vom Versicherungsnehmer geführten Liste regularisiert. Diese Liste enthält die aufgenommenen Flüchtlingsfamilien (Anzahl der Familien mit der Anzahl der Personen pro Familie) sowie die Erwähnung der individuellen oder gemeinschaftlichen Lokalen Aufnahmeinitiative.